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ZPO § 703c Vordrucke; Einführung der maschinellen Bearbeitung

ZPO § 703c Vordrucke; Einführung der maschinellen Bearbeitung

[ Auszug: (1) Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Mahnverfahrens und zum Schutze  ... ]